· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Elektronischer Arztbrief: Übermittlungsdetails und Vergütung beschlossen
| Ab 01.01.2017 werden elektronische Arztbriefe laut E-Health-Gesetz finanziell gefördert. Die Krankenkassen zahlen dann eine Pauschale von 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Brief, wenn dessen Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Die Details zu Inhalt und Struktur der Briefe sowie zur Abrechnung hat die KBV jetzt in einer Richtlinie festgelegt. |
Danach wird die Förderung von 55 Cent pro Brief zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt: 28 Cent erhalten Ärzte für den Versand eines eArztbriefes, 27 Cent für den Empfang. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Allerdings gibt es beim Versand eine Obergrenze: Diese entspricht für Hausärzte sowie die meisten anderen Fachgruppen der Anzahl der Behandlungsfälle im jeweiligen Quartal. Mehr dazu in der nächsten AAA-Ausgabe.