· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Erweiterte Dokumentationspflicht beim Hautkrebs-Screening
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Dokumentationspflichten beim Hautkrebs-Screening angepasst. Durch die Änderungen soll die Datenerhebung optimiert werden, um zukünftig die Aussagekraft der Evaluation zu erhöhen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den hausärztlichen Dokumentationsdatensatz. Sie gelten allerdings erst ab dem 01.01.2019. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 1 | ID 45264996