· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Gemeinschaftspraxis Haus-/Facharzt: Kurioser Ausschluss der PFG
| Diejenigen Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs, die der fachärztlichen Grundversorgung zugeordnet sind, erhalten seit dem IV. Quartal 2013 je Behandlungsfall (pro Patient und Quartal) die „Pauschale fachärztliche Grundversorgung“ (PFG). Allerdings wird diese Pauschale nicht für Patienten gewährt, bei denen definierte spezielle Leistungen abgerechnet werden. |
Da der Ausschluss der PFG „je Behandlungsfall“ definiert ist, entfällt die PFG für Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs in einer Gemeinschaftspraxis Haus-/Facharzt auch dann, wenn der Hausarzt eine Ausschlussleistung berechnet. In der vom Bewertungsausschuss beschlossenen Ausschlussliste für die PFG sind die folgenden Leistungspositionen gelistet, die nur von Hausärzten abgerechnet werden können:
- 03241 Aufzeichnung Langzeit-EKG
- 03321 Belastungs-EKG
- 03322 Aufzeichnung Langzeit-EKG
- 03324 Langzeit-Blutdruckmessung
- 03330 Spirometrie
- 03331 Prokto-/Rektoskopie
Wird in der Gemeinschaftspraxis eines Hausarztes mit einem Arzt des fachärztlichen Versorgungsbereichs, dem die PFG zusteht, eine dieser Positionen abgerechnet, entfällt für den Facharzt die Vergütung der PFG bei dem betreffenden Patienten.