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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Höchstwerte bei Porto, Fax und Kopien verschoben

    | Parallel zu den Änderungen der Abrechnungs- und Vergütungsregelungen für Porto, Telefax und Kopien sollten ab dem 01.07.2020 eigentlich auch Höchstwerte für die neuen Kostenpauschalen nach den EBM-Nrn. 40110 und 40111 eingeführt werden. Doch die Einführung dieser Obergrenzen ist um 15 Monate verschoben worden, weil es bei der Digitalisierung hakt. |

     

    Höchstwerte und weitere Absenkungen kommen später

    Der Höchstwert für die Kostenpauschalen nach den Nrn. 40110 und 40111 in Höhe von 38,88 Euro je Arzt und Quartal gilt somit erst ab dem 01.10.2021. Auch die Absenkungen der Höchstwerte in den beiden Folgejahren verschiebt sich um fünf Quartale, d. h.,

    • ab Quartal IV/2022 auf 26,73 Euro je Arzt und Quartal und
    • ab Quartal IV/2023 auf 6,48 Euro je Arzt und Quartal.

     

    Elektronische Kommunikation noch nicht gewährleistet

    Der Grund für die Verschiebung liegt in der Digitalisierung der Arztpraxen. Da die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung getroffenen Annahmen zur Ausstattung der Arztpraxen mit den Voraussetzungen zur Anwendung der elektronischen Kommunikation nicht erfüllt wurden, hat der Bewertungsausschuss die Einführung von Höchstwerten jeweils um fünf Quartale verschoben.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 1 | ID 46881535