· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Intravitreale Injektion ab 1. Oktober 2014 in den EBM aufgenommen
| Der Bewertungsausschuss hat die intravitreale Medikamenteneingabe zur Behandlung bestimmter Augenerkrankungen zum 1. Oktober 2014 als neue Leistung in den EBM aufgenommen. |
Der ambulante operative Eingriff kann nach den Nrn. 31371, 31372 bzw. 31373 (bei belegärztlicher Behandlung nach den Nrn. 36371, 36372 bzw. 36373) abgerechnet werden. Die Abrechnung der Verlaufskontrolle - die auch ein konservativ tätiger Augenarzt durchführen kann - erfolgt mit den Nrn. 06334 bzw. 06335. Die Vergütung dieser neuen Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (institut-des-bewertungsausschusses.de).
Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 1 | ID 42769104