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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Kapselendoskopie ab 1. Juli 2014 in den EBM aufgenommen

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im November 2010 die Kapselendoskopie des Dünndarms bei der Indikation „obskure gastrointestinale Blutung“ in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. |

     

    Der Bewertungsausschuss hat - mehr als drei Jahre nach diesem Beschluss - für diese neue Leistungen mit Wirkung zum 1. Juli 2014 entsprechende Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen, und zwar für die Durchführung einer Kapselendoskopie (Nr. 13425) sowie die Auswertung einer Untersuchung mittels Kapselendoskopie (Nr. 13426). Für Kinder- und Jugendmediziner mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie wurden entsprechende Gebührenpositionen in den Abschnitt 4.5.1 (Nrn. 04528 und 04529) aufgenommen. Die Bewertung beträgt 1.139 Punkte (Nrn. 13425 und 04528) bzw. 2.435 Punkte (Nrn. 13426 und 04529). Die Vergütung dieser neuen Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Den Wortlaut des Beschlusses mit den tragenden Gründen finden Sie auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-des-bewertungsausschusses.de unter der Rubrik „Bewertungsausschuss/Beschlüsse/2014-328. BA“.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 2 | ID 42762480