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  • 30.06.2016 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Kontinuierliche Glukosemessung künftig GKV-Leistung

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Juni 2016 beschlossen, die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) für Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Mit der rtCGM können Selbstmessungen von Blutglukose verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. |