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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus: Die Berechnung in Berufsausübungsgemeinschaften

    | Zum 01.04.2018 ändern sich auch die Berechnungsgrundlagen des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus für Praxen, in denen Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen tätig sind. |

    Die Regelung im EBM

    Die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Praxen mit angestellten Ärzten ist in der neuen Ziffer 5 der Präambel zum Abschnitt 32.1 wie folgt beschrieben.

     

    • Ziffer 5 der Präambel zum Abschnitt 32.1

    Für (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten wird die Höhe der begrenzenden Fallwerte sowie die Bewertung der Gebührenordnungsposition 32001 arztpraxisspezifisch wie folgt bestimmt: Die jeweilige Summe der Produkte aus der Anzahl der Arztfälle des Arztes in der Praxis, in denen mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abgerechnet wurde und dem arztgruppenspezifischen unteren begrenzenden Fallwert, dem arztgruppenspezifischen oberen begrenzenden Fallwert sowie der arztgruppenspezifischen Bewertung der Gebührenordnungsposition 32001 wird dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle der berechtigten Ärzte, in denen mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abgerechnet wurde.