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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Laborbonus und Ausnahmekennziffer: Weniger Ziffern sind manchmal mehr!

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    | Nachdem wir in Ausgabe 6/2012 von AAA über die Quotierung der Vergütung von Laborleistungen berichtet haben, erreichten uns zu diesem Problemkreis, zum Laborbudget nach dem EBM sowie zu den Ausnahmekennziffern 32005 bis 32023 und deren Bedeutung für den Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“ einige Anfragen. Hinterfragt wurde unter anderem, ob die Ausnahmekennziffern 32005 bis 32023 bei Patienten mit den entsprechenden Erkrankungen verpflichtend anzugeben sind oder nicht. |

    Ausnahmekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbonus

    Alle Laborleistungen, die von Hausärzten in ihrer Praxis bzw. von Laborgemeinschaften oder per Überweisung an einen Laborarzt erbracht werden, werden auf das Laborbudget nach dem EBM angerechnet. Keine Anrechnung auf das EBM-Laborbudget erfolgt, wenn eine der Ausnahmekennziffern 32005 bis 32023 angegeben wird.

     

    MERKE | Die Ausnahmekennziffern müssen sowohl auf dem eigenen Behandlungsausweis als auch auf den Überweisungen an die Laborgemeinschaft bzw. an den Laborarzt angegeben werden. In den letztgenannten Fällen wird die Angabe der Ausnahmekennziffern häufig vergessen!