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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    NäPa: Erleichterungen bei der Abrechnung von Besuchen

    | Hausbesuche von nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) konnten bisher nur dann berechnet werden, wenn in demselben Quartal auch die Versicherten- bzw. Grundpauschale berechnet wurde. Diese Regelung wurde nun gelockert. |

     

    Seit dem 01.10.2020 sind diese NäPa-Besuche bereits dann berechnungsfähig, wenn im Vorquartal

    • ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) oder
    • ein APK im Rahmen einer Videosprechstunde

     

    stattgefunden hat und auf der Basis eine Versicherten- bzw. Grundpauschale berechnet wurde. Die neue Regelung gilt sowohl für NäPa-Besuche nach den EBM-Nrn. 03062 und 03064 als auch für NäPa-Besuche nach den Nrn. 38200 ff.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 1 | ID 46947823