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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neue EBM-Positionen für die Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom

    | Der Bewertungsausschuss hat für die Hyperbare Sauerstofftherapie bei schwerem diabetischen Fußsyndrom im Abschnitt 30.2.2 des EBM mit Wirkung zum 01.10.2018 neue Abrechnungspositionen ergänzt. Der Bewertungsausschuss setzt damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.09.2017 um. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die neuen Leistungen. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Abrechnungspositionen folgen in der nächsten Ausgabe. |

     

    Berechtigter Personenkreis

    Die neuen Leistungen sind nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen bei Einleitung der Behandlung ein diabetisches Fußsyndrom mindestens mit einer Läsion bis zur Gelenkkapsel und/oder den/einer Sehne(n) vorliegt. Zudem müssen alle anderen Maßnahmen der Standardtherapie (mindestens Stoffwechseloptimierung, Revaskularisation, medikamentöse Behandlung, leitliniengerechte Wundversorgung, Wunddebridement, Verbände, Druckentlastung, chirurgische Maßnahmen) nachweisbar erfolglos geblieben sein.

     

    Überweisungsberechtigte Ärzte

    Die Durchführung der Hyperbaren Sauerstofftherapie bei den obigen Indikationen erfolgt ausschließlich auf Überweisung. Zur Überweisung berechtigt sind Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie sowie Fachärzte für Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin, jeweils mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Bezeichnung „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“.