· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Nr. 04356 jetzt dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig
| Die zum 01.01.2015 neu in den EBM aufgenommene Nr. 04356 (Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung) ist ab dem 01.01.2017 bis zu dreimal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnungsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss am 12.12.2016 beschlossen. |
Bisher konnte die Nr. 04356 höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Anlass für diese Erweiterung der Berechnungsmöglichkeit ist die Tatsache, dass das für diese Leistung vorgesehene jährliche Vergütungsvolumen von ca. 14 Mio. Euro im Jahr 2015 nicht ausgeschöpft werden konnte. Details zur Nr. 04356 lesen Sie in AAA 12/2014, Seite 12 („Nr. 04356 - Die neue sozialpädiatrische Leistung für Kinder- und Jugendärzte“) sowie in AAA 02/2016, Seite 5 („Detailfragen zur Abrechnung der EBM-Nr. 04356“).