Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Psychotherapeutische Akutbehandlung und gruppentherapeutische Leistungen auch als Videosprechstunde möglich

    | In Umsetzung eines Auftrags aus dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hat der Bewertungsausschuss die Möglichkeiten der Videosprechstunde erweitert. Mit Wirkung zum 01.10.2021 sind die psychotherapeutische Akutbehandlung nach der EBM-Nr. 35152 (462 Punkte, 51,39 Euro in 2021) sowie die gruppentherapeutischen Leistungen des EBM auch bei Durchführung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. |

     

    Bei gruppentherapeutischen Leistungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie aus dem Kapitel 35 des EBM ist die neue Begrenzung auf acht Gruppenteilnehmer zu beachten. Der Technikzuschlag für Videosprechstunden nach Nr. 01450 (40 Punkte, 4,45 Euro) wird bei einer Gruppenbehandlung nur einmal vergütet.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 2 | ID 47645461