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  • 29.06.2015 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Seit 1. Juli 2015 Telefonnummer auf jedes Rezept

    | Aus einer Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung resultiert, dass seit dem 1. Juli 2015 auf Rezepten (Muster 16) immer die Praxis-Telefonnummer anzugeben ist. Die KVen wollen die Praxisstempel entsprechend ergänzen. Werden noch die bisherigen Stempel ohne Angabe der Telefonnummer verwendet, wird empfohlen, die Telefonnummer per Ausdruck oder handschriftlich zu ergänzen. Dadurch sollen Rückfragen erleichtert werden, etwa wenn der Apotheker Fragen zur Substitution eines verordneten Mittels hat. |