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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ultraschallscreening in der Schwangerenvorsorge: Nr. 01771 bei Mehrlingsschwangerschaften ab 1. Juli 2014 mehrfach berechenbar

    | Für die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon hatte der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2014 die Nr. 01771 als Zuschlag zur Nr. 01770 neu in den EBM aufgenommen. Der Beschluss sah allerdings vor, dass diese Zuschlagsposition nur einmal im Behandlungsfall, also auch bei Mehrlingsschwangerschaften nur einmal berechnet werden kann. |

     

    Da die fetalen Strukturen jedes Feten einzeln zu untersuchen und zu beurteilen sind, erhöht sich bei Mehrlingsschwangerschaften der in der Nr. 01771 abgebildete Behandlungsaufwand entsprechend der Zahl der Mehrlinge. Der Bewertungsausschuss hat deshalb die zweite Anmerkung zur Nr. 01771 dahingehend angepasst, dass diese im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft mehrfach je Schwangerschaft entsprechend der Zahl der Mehrlinge berechnungsfähig ist.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 2 | ID 42762459