29.06.2015 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Vergütungsquote für Laboruntersuchungen im 2. Halbjahr 2015
| Die Vergütungsquote „Q“ für Laboruntersuchungen wurde von der KBV auch für das 2. Halbjahr 2015 mit 91,58 Prozent festgesetzt. Die von Hausärzten abgerechneten allgemeinen und gegebenenfalls speziellen Laboruntersuchungen werden folglich nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet. Von der Quotierung nicht betroffen sind unverändert die für die Hausarztpraxis wichtigen allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150. Diese werden mit den im EBM ausgewiesenen Euro-Beträgen vergütet. |
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