· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Versand von Arztbriefen ‒ Die Alternativen zum Postversand
| Die Deutsche Post plant Berichten zufolge zum 01.04.2019 eine Erhöhung des Briefportos von derzeit 70 auf 80 Cent für den Standardbrief. Die Vergütung für den Standardbrief bei der Abrechnung über EBM-Nr. 40120 beträgt seit Jahren lediglich 55 Cent. Zudem sind die Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM in einigen KVen Bestandteil von Budgets (z. B. Hamburg) bzw. Honorarkontingenten und so werden dann nicht einmal die im EBM genannten Euro-Beträge vergütet. Welche Alternativen zum Postversand gibt es? |
Versand per Fax
Für die Versendung von Befunden, Arztbriefen und sonstigen patientenbezogenen Unterlagen per Fax kann ebenfalls die EBM-Nr. 40120 berechnet werden. Die Nr. 40120 ist dann aber nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere Seiten an einen Empfänger gefaxt werden. Mit Blick auf den Datenschutz muss beim Fax-Versand sichergestellt sein, dass nur der gewünschte Fax-Empfänger Kenntnis vom Inhalt erhält. Sie sollten daher vor dem Versand die Fax-Nr. kontrollieren und das Fax ggf. beim Empfänger ankündigen.
Versand per E-Mail
Auch der Versand per E-Mail kann mit der EBM-Nr. 40120 einmal berechnet werden. In der Legende zu Nr. 40120 EBM heißt es: „Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport …“. Dabei ist die Art der Versendung nicht näher definiert, sodass auch die Versendung per E-Mail mit dieser Kostenpauschale abgerechnet werden kann. Auch ist der Datenschutz zu beachten: Vertrauliche Informationen wie Arztbriefe, Befunde oder Ähnliches dürfen per E-Mail nur versandt werden, wenn Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme ergriffen werden, z. B. durch eine Verschlüsselung.
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