· Nachricht · Kassenabrechnung
Videosprechstunde ‒ Erste Anbieter zertifiziert
| Die Durchführung der bei bestimmten Diagnosen berechnungsfähigen Videosprechstunde ist nur möglich, wenn die technischen Voraussetzungen nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V) nachgewiesen sind. |
Nach Mitteilung der KBV sind inzwischen vier Videodienstanbieter zertifiziert. Die stetig aktualisierte Liste der zertifizierten Produkte mit weiteren Hinweisen finden Sie unter www.kbv.de/html/videosprechstunde.php#content30242.
Detailinformationen zur Videosprechstunde finden Sie in AAA 02/2017, Seite 6 (Technische Anforderungen), AAA 03/2017, Seite 2 (Neue EBM-Nrn.), AAA 07/2017, Seite 13 (Privatliquidation der Videosprechstunde) sowie in AAA 08/2017, Seite 7 (Abrechenbare Diagnosen).