· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Wegfall der Praxisgebühr - Darauf müssen Sie ab 1. Januar 2013 achten
| Die Praxisgebühr wird bekanntlich zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Insbesondere Hausärzte werden dadurch von erheblichem bürokratischen Aufwand entlastet. Damit entfällt auch ab dem Quartal 1/2013 die Kennzeichnung von zuzahlungspflichtigen und zuzahlungsbefreiten Behandlungsfällen in der Abrechnung. Auf Folgendes sollten Sie jedoch achten. |
Entfall der Pseudoziffern 80032 ff.
Die sogenannten Pseudoziffern 80032 bis 80047 sind ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr gültig und werden aus der Praxissoftware herausgenommen. Die Software-Anbieter wurden darüber von der KBV informiert. Sollte Ihr Anbieter dies mit dem Update für das 1. Quartal 2013 nicht umsetzen können, ignorieren Sie einfach die Praxisgebühr-Funktionen ab Januar in Ihrem Programm.
MERKE | Wenn Sie Behandlungsfälle aus dem Jahre 2012 erst nach dem 1. Januar 2013 abrechnen können, müssen Sie die in Betracht kommenden Pseudoziffern manuell in die Abrechnung eingeben. |
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