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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung/Verordnung

    Vergütung der Reha-Verordnung nach EBM-Nr. 01611 bleibt auch 2024 extrabudgetär

    | Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach Vordruck-Muster 61 bei Abrechnung der EBM-Nr. 01611 war bis zum 31.12.2023 befristet. Da unverändert keine zuverlässigen Prognosen über die Entwicklung der Verordnungen von medizinischer Rehabilitation nach Nr. 01611 möglich sind, hat der Bewertungsausschuss die extrabudgetäre Finanzierung nun bis zum 31.12.2024 verlängert. Die mit 315 Punkten bewertete Nr. 01611 wird in 2024 mit 37,59 Euro vergütet (in 2023: 36,20 Euro). |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 2 | ID 49747555