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  • · Fachbeitrag · KBV-Honorarbericht

    Kassenhonorare für Hausärzte normalisierten sich im Quartal III/2020 etwas

    | Die Honorarsituation für Hausärzte hat sich im Quartal III/2022 vor dem Hintergrund der Coronapandemie etwas normalisiert. Das geht aus dem aktuell von der KBV veröffentlichten Honorarbericht für das Quartal III/2020 hervor (online unter iww.de/s6114 ). Während für das Quartal II/2020 bundesweit ein deutlicher Rückgang der Behandlungsfälle und des Honorarumsatzes im Vergleich zum Vorjahresquartal II/2019 zu verzeichnen war, ist im Quartal III/2020 die Zahl der Behandlungsfälle insgesamt im Vergleich zum Vorjahresquartal III/2019 nur um 1,1 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig ist der Honorarumsatz insgesamt um 6,1 Prozent bzw. 578 Mio. Euro gestiegen. |

     

    Gründe

    Die KBV führt diese Erhöhung des Honorarumsatzes im Wesentlichen auf drei Faktoren zurück. Dies sind laut KBV

    • die Auswirkungen des TSVG mit der extrabudgetären Vergütung von Neupatienten und Patienten in der offenen Sprechstunde,
    • die Ausgleichszahlungen der Krankenkassen bei pandemiebedingten Umsatzrückgängen und
    • die unbudgetierte Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie.

     

    Hausärzte

    Zwar ist die Anzahl der Behandlungsfälle bei den Hausärzten im Quartal III/2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,9 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist der Honorarumsatz um den gleichen Prozentsatz und insgesamt um ca. 90 Mio. Euro gestiegen. Die Erhöhung des Honorarumsatzes je Arzt gibt die KBV mit 3,4 Prozent, die Steigerung des Honorarumsatzes je Fall mit 5,9 Prozent an. Wie in den Vorquartalen gibt es innerhalb der KVen deutliche Unterschiede: Während in zwei KVen ‒ Saarland und Sachsen ‒ der Honorarumsatz je Arzt leicht zurückgegangen ist, weist der Honorarbericht für andere KVen ‒ Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein und Rheinland-Pfalz ‒ eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahresquartal von mehr als 5 Prozent aus.

     

    Kinder- und Jugendärzte

    Die Entwicklung bei den Kinder- und Jugendärzten zeigt ein ähnliches Bild: Im Quartal III/2020 ist die Fallzahl zwar um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken, doch der Honorarumsatz hat sich um 4,6 Prozent bzw. ca. 19,4 Mio. Euro erhöht. Die Erhöhung des Honorarumsatzes je Arzt gibt die KBV mit 2,5 Prozent, die Steigerung des Honorarumsatzes je Fall mit 5,9 Prozent an. Auch hier gibt es innerhalb der KVen deutliche Unterschiede: Während in drei KVen ‒ Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein ‒ der Honorarumsatz je Arzt leicht zurückgegangen ist, weist der Honorarbericht für andere KVen ‒ Hamburg, Hessen, Nordrhein und Thüringen ‒ eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahresquartal von mehr als 5 Prozent aus, in Hamburg sogar um 12,3 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 5 | ID 48029925