· Fachbeitrag · Laborreform
Vorankündigung: Änderungen bei der Laborvergütung ab dem 01.01.2025
| KBV und Krankenkassen haben sich auf Änderungen bei der Vergütung von Laboruntersuchungen verständigt. Die Änderungen betreffen zwar in erster Linie die Vergütung der Laborärzte für spezielle Laboruntersuchungen, Entnahmematerial und den Transport der Proben. Allerdings enthält der Beschluss des Bewertungsausschusses auch einige für Haus- und Kinderärzte relevante Änderungen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten. Beruhigend ist, dass die für Hausärzte relevanten Laborpositionen des EBM zum Teil nicht davon betroffen sind. Dennoch wurden einige Positionen angepasst, die auch in den Haus- und Kinderarztpraxen immer wieder eine Rolle spielen. Zudem könnten auch die Laborwirtschaftlichkeitsboni steigen. |
Abwertung einiger allgemeiner Laboruntersuchungen
Einige von Haus- und Kinderärzten in eigener Praxis erbrachte Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM werden abgewertet. Dies sind z. B.
- Nr. 32101 (von bisher 3,00 auf 2,39 Euro) für die quantitative Bestimmung von Thyrotropin (TSH),
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