· Fachbeitrag · Leserforum EBM
Erörterungen mit Bezugspersonen: Wann sind die EBM-Nrn. 01435 bzw. 03230 anzusetzen?
| FRAGE: Wir betreuen mehrere pflegebedürftige Patienten, die zum Teil in Pflegeheimen, aber auch in ihrer häuslichen Umgebung von Angehörigen gepflegt werden. Bei diesen Patienten finden ‒ häufiger als bei anderen Patienten ‒ ärztliche Beratungen per Telefon oder Beratungen von Bezugspersonen statt, ohne dass die Patienten in unsere Praxis kommen. Beratungen von Bezugspersonen können nach den EBM-Nrn. 01435 und 03230 abgerechnet werden. Für uns stellt sich die Frage, wann bzw. unter welchen Vorgaben wir diese Ziffern optimal abrechnen können. |
Antwort: Die nur einmal je Quartal bei demselben Patienten berechnungsfähige EBM-Nr. 01435 (88 Punkte; 9,52 Euro) sollte für Beratungen von Bezugspersonen nur dann angesetzt werden, wenn sie weniger als zehn Minuten dauern. Doch die Nr. 01435 entfällt, wenn
- bei demselben Patienten
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