· Fachbeitrag · Leserforum EBM
Mehrfachberechnung der „Unzeitengebühren“ nach den Nrn. 01100, 01101 und 01102
| FRAGE: „ Wir haben in unserer Gemeinschaftspraxis Sprechstunden an Samstagen eingerichtet, die abwechselnd von den Ärzten abgehalten werden. Zur Abrechnung der EBM-Nr. 01102 für die Inanspruchnahme an Samstagen zwischen 7:00 und 19:00 Uhr, die wir bei jedem Patienten zusätzlich zu den erbrachten Leistungen berechnen, haben wir Fragen zu bestimmten Konstellationen, ebenso zu den Nrn. 01100 und 01101. |
- 1. Ein Patient ruft samstags um 9:00 Uhr an und schildert seine Beschwerden. Der Arzt empfiehlt, noch am selben Tag in die Praxis zu kommen, die noch bis 16:00 Uhr geöffnet ist. Der Patient erscheint um 14:00 Uhr.
- 2. Ein Patient ruft samstags an. Der Arzt erörtert mit dem Patienten die zuvor bei dem Besuch des Patienten in der Praxis eingeleiteten, aber erst später vorliegenden Befunde (Labor, veranlasste Röntgenuntersuchungen usw.). Etwa eine halbe Stunde später ruft derselbe Patient erneut an, weil er noch Fragen zu den Befunden hat. Gelegentlich rufen Patienten sogar an demselben Tag mehrmals an, zumeist, wenn sie mit Angehörigen die Befunde besprochen haben und verunsichert sind.
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