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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Heimbetreuung durch BAG: Entweder nur Nr. 37105 oder nur Nr. 37102 oder nur Nr. 37100!

    | FRAGE: „Wir sind eine BAG mit acht Ärzten. Es besteht ein Heimvertrag mit einer stationären Pflegeeinrichtung gemäß Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Einer der BAG-Hausärzte ist der koordinierende Arzt und ein anderer BAG-Arzt hat ebenfalls einen Vertrag mit diesem Heim, ist aber nicht der koordinierende Arzt. Wer darf nun bei Besuchen welche der EBM-Nrn. 37105, 37102 oder 37100 abrechnen?“ |

     

    ANTWORT: Die Nr. 37105 (Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt, 275 Punkte) kann dann abgerechnet werden, wenn der abrechnende Arzt einen Vertrag als koordinierender Arzt mit dem Pflegeheim abgeschlossen hat. Hat der koordinierende Vertragsarzt die Nr. 37105 abgerechnet, kann bei diesem Patienten die Nr. 37102 durch einen anderen Arzt der BAG leider nicht berechnet werden. Der Grund ist, dass die Abrechnung der Nr. 37102 im Behandlungsfall neben der Nr. 37105 ausgeschlossen ist ( AAA 07/2018, Seite 3 ). Bei einem Patienten kann entweder

    • nur die Nr. 37105 oder
    • nur die Nr. 37102 (125 Punkte) oder
    • nur die Nr. 37100 (125 Punkte) abgerechnet werden.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49631392