· Fachbeitrag · Leserforum
Leserfragen zur besonders qualifizierten Palliativversorgung
| Zu den neuen Abrechnungspositionen Abschnitt 37.3 für die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (Details in AAA 09/2017, Seite 3 ) haben uns einige Leseranfragen erreicht, die wir nachfolgend beantworten. |
Frage: Für die telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft außerhalb der Sprechstundenzeiten kann ich als koordinierender Arzt die Nr. 37317 abrechnen. Gibt es Vorgaben, wie diese Erreichbarkeit bzw. Besuchsbereitschaft im Einzelnen ausgestaltet sein muss?
Antwort: Die Leistungslegende der Nr. 37317 (1.425 Punkte bzw. 150,05 Euro) enthält lediglich die Vorgabe, die telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft zwischen dem Arzt und dem Patienten und/oder den Angehörigen und ggf. weiteren Beteiligten abzustimmen. Auch die Anlage 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) enthält keine Vorgabe, über welchen zusammenhängenden Zeitraum bzw. wie viele Tage im Krankheitsfall die Erreichbarkeit bzw. Besuchsbereitschaft vorzuhalten ist. Dies liegt im Ermessen des koordinierenden Arztes.
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