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  • 10.06.2013 · Fachbeitrag · Leserforum

    Massagen und KG in der Hausarztpraxis

    | FRAGE: Offensichtlich haben wir in unserer Hausarztpraxis nicht beachtet, dass Leistungen des Kapitels 30.4 des EBM (physikalische Therapie) von hausärztlich tätigen Allgemeinärzten nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden können. Nach einem Arztwechsel wurde in unserer Gemeinschaftspraxis ein Kollege tätig, der umfangreiche Erfahrungen in der Massagetherapie und auch in der Krankengymnastik (KG) hat. Die nach EBM-Nr. 30400 abgerechneten Massagetherapien wurden mit dem Hinweis auf den fehlenden Qualifikationsnachweis von der KV gestrichen. Können wir als Hausärzte – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – Massagen und KG abrechnen? |