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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Praxisgebühr entfallen: Künftig weniger Überweisungen?

    | FRAGE:   „Bekanntlich ist zum 1. Quartal 2013 die Praxisgebühr weggefallen. Bisher kamen jedes Quartal einige Patienten in unsere Praxis, um Überweisungen für Augenärzte, Frauenärzte, Neurologen usw. abzuholen. Im Zusammenhang damit wurde jeweils die Krankenversichertenkarte eingelesen. In der Regel erfolgte auch ein Arzt-Patienten-Kontakt und die Abrechnung einer Versichertenpauschale nach den Nrn. 03110 bis 03112. Nun befürchten wir, dass mit dem Wegfall der Praxisgebühr viele Patienten, die uns zuvor zwecks Ausstellung einer Überweisung aufgesucht haben, nicht mehr in unsere Praxis kommen, sondern sich direkt an die weiteren Gebietsärzte wenden. Im Zuge dessen wird es zu einer deutlichen Verminderung der Fallzahl in unserer hausärztlichen Praxis kommen. War das mit dem Wegfall der Praxisgebühr beabsichtigt? Der Hausarzt soll ja Koordinator der Behandlung eines Patienten insgesamt sein und wird diese Aufgabe dann nicht mehr entsprechend nachkommen können.“ |

     

    ANTWORT: Zutreffend ist, dass ab dem 1. Quartal 2013 Ärzte ohne Überweisung aufgesucht werden können und keine Praxisgebühr fällig ist. Hintergrund für die Streichung der Praxisgebühr war wohl, dass die erhoffte Steuerungswirkung („Der Hausarzt als Lotse“) ausgeblieben ist.

     

    Der Hausarzt bleibt aber weiter der Koordinator der Behandlungen bei unterschiedlichen Fachärzten. Gemäß § 73 Abs. 1b SGB V sind nämlich die behandelnden Fachärzte verpflichtet, die Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem - mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann - die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde zum Zwecke der Dokumentation und zur weiteren Behandlung zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt, dass in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM unter 2.1.4 die Berichtspflicht an den Hausarzt für eine ganze Reihe von fachärztlichen Leistungen definiert ist.

     

    Damit wird sich ab dem 1. Quartal 2013 folgende Situation ergeben: Sie wissen nicht, ob und zu welchen Fachgebietsärzten sich Ihre Patienten im Laufe des Quartals begeben, werden aber - wenn die konsultierten Gebietsärzte der Berichtspflicht nachkommen - von diesen weiterhin die erhobenen Befunde usw. mitgeteilt bekommen. Damit obliegt Ihnen als Hausarzt die (undankbare) Aufgabe, die verschiedenen Befunde, Berichte usw. der von Ihren Patienten konsultierten Fachgebietsärzte zu koordinieren, auszuwerten usw., und zwar auch dann, wenn sich die betreffenden Patienten im Laufe des Quartals nicht in ihre Behandlung begeben, sondern gegebenenfalls erst in einem späteren Quartal wieder in ihre Praxis kommen.

     

    FAZIT | Im schlimmsten Fall haben Sie bei niedrigerer Fallzahl tatsächlich mehr Arbeit. Allerdings sollten Sie erst einmal einige Quartale abwarten und Ihre Fallzahlen analysieren, bevor Sie sich ein abschließendes Urteil bilden. Vielen Kollegen wird es ähnlich gehen und die KVen werden die Entwicklung im Blick behalten.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 6 | ID 37177240