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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Psychosomatik: Anstelle der EBM-Nr. 35110 die Nr. 03230 abrechnen?

    | FRAGE: Wie die meisten anderen Hausärzte auch, haben wir eine Genehmigung zur Abrechnung der Psychosomatikpositionen 35100 und 35110. Die psychosomatischen Interventionen nach EBM-Nr. 35110 dauern regelmäßig länger als 15 Minuten, häufig 20 Minuten und mehr. Laut Leistungsbeschreibung setzt die 35110 eine Mindestdauer der Intervention von 15 Minuten voraus, andererseits ist die 35110 aber bis zu dreimal an einem Tag berechnungsfähig. Wir erwägen für die Fälle, in denen die Intervention weniger als 15 aber mindestens 10 Minuten dauert, ersatzweise die 03230 abzurechnen oder bei Interventionen von 20 Minuten anstelle der 35110 zweimal die 03230. Können Sie erläutern, wie die dreimalige Abrechnung der 35110 bei demselben Patienten an einem Tag zu handhaben ist und ob wir die 03230 ersatzweise abrechnen können? |

     

    Antwort: Die 35110 ist im Rahmen einer Konsultation nur einmal berechnungsfähig, auch wenn die Intervention deutlich länger als 15 Minuten dauert. Die bis zu dreimalige Abrechnung an einem Tag kommt nur dann infrage, wenn die Leistungserbringung anlässlich separater Konsultationen erfolgt.

     

    • Beispiel

    Vormittags erbringen Sie eine Intervention nach 35110. An demselben Tag kommt der Patient später noch einmal in die Praxis, eine erneute Intervention ist erforderlich, die 35110 ist erneut berechnungsfähig. In diesem Fall sollten Sie dann aber jeweils bei der 35110 die Uhrzeit der Erbringung angeben.