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  • 06.12.2018 · Fachbeitrag · Leserforum

    Sonografie-Screening auf Aortenaneurysma schließt Konsultationspauschale aus

    | Frage: Ein Hausarzt mit Sonografieberechtigung führt präventive Auftragsleistungen „Sonografie-Screening auf Aortenaneurysma“ bei einem GKV-Patienten durch und hat dies wie folgt abgerechnet: Konsultationspauschale mit der EBM-Nr. 01436, die entsprechende Sonografie (Nr. 01748) sowie der Bericht (Nr. 01600). Darf die KV die Konsultationspauschale mit der Begründung streichen, dass diese EBM-Nr. bei ausschließlich präventiven Untersuchungen nicht berechnungsfähig ist? |