· Fachbeitrag · Leserforum
Welcher Art müssen unvorhergesehene Inanspruchnahmen sein?
| FRAGE: Im EBM gibt es für unvorhergesehene Inanspruchnahmen zu Unzeiten die Nrn. 01100 und 01101, es findet sich aber keine Definition, welche Arten von Inanspruchnahmen zur Abrechnung der Nrn. 01100 und 01101 berechtigen. Immerhin sind heutzutage Inanspruchnahmen des Arztes per Telefon, Fax, mittels Smartphone (mit WhatsApp) oder auch per Mail möglich. |
Antwort: Grundvoraussetzung für die Berechnung der Nrn. 01100 und 01101 ist, dass die Inanspruchnahme zu den in den Leistungsbeschreibungen genannten Zeiten (Unzeiten) stattfindet und unvorhergesehen ist, also allein auf Initiative des Patienten erfolgt und nicht vereinbart wurde. Mit welchem Kommunikationsmittel (Telefon, WhatsApp, Mail usw.) die Kontaktaufnahme in einem solchen Fall vom Patienten erfolgt, ist egal.