· Fachbeitrag · Neue Kassenleistung
G-BA beschließt Aufnahme der ambulantenneuropsychologischen Therapie in Leistungskatalog
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 24. November 2011 die Aufnahme der ambulanten neuropsychologischen Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Damit können Versicherte mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen, beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall, künftig eine adäquate neuropsychologische Diagnostik und Therapie beanspruchen. |
Zur Erbringung dieser neuen Leistung berechtigt sind nicht nur Neurologen, Nervenärzte, Psychiater und Psychotherapeuten. Auch Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunkt Neuropädiatrie , Neurochirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -therapie können diese Leistungen erbringen. Der Beschluss tritt erst nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zudem müssen sich noch KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigen. Nach den Erfahrungen mit anderen neu in den Leistungskatalog aufgenommenen Leistungen dürfte dies allerdings längere Zeit dauern.
Weiterführender Hinweis
- Beschlusstext und Tragende Gründe unter www.g-ba.de (Rubrik „Beschlüsse“)