· Fachbeitrag · Pflegeheim
Wie Sie die Betreuung von Patienten inPflegeheimen richtig abrechnen
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
| Die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen ist für Arztpraxen von großer Bedeutung. Patienten in Pflegeheimen bedürfen besonderer ärztlicher Zuwendung, einschließlich der Tätigkeiten der Mitarbeiter der Praxis. Dies umfasst auch die Anleitungen und Informationen sowie Betreuungsanweisungen an das Pflegepersonal. Wichtig für die Praxis ist nicht nur die medizinisch notwendige und hilfsbereite Zuwendung an diese Patienten, sondern auch die korrekte privat- und kassenärztliche Abrechnung. |
Die Grundlagenziffern
Patienten im Pflegeheim werden größtenteils im Heim medizinisch versorgt, das heißt, der Arzt sucht den Patienten im Heim auf. Diese Besuche werden nach den EBM-Nrn. 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 abgerechnet. Beachten Sie aber, dass alle Besuche, auch ein "Mitbesuch" nach Nr. 01413 EBM, medizinisch notwendig sein müssen. Ein „Gefälligkeitsbesuch“ - weil man gerade im Heim ist - darf nicht abgerechnet werden.
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EBM-Ziffer | Leistung | Punkte/Euro |
01410 | Besuch eines Kranken, wegen der Erkrankung ausgeführt | 600/ 21,03 |
01411 | Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt | 1.325/ 46,44 |
01412 | Dringender Besuch/dringende Visite auf der Belegstation wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt, nachts, an Wochenenden und Feiertagen oder mit Unterbrechung der Sprechstunde | 1.770/ 62,03 |
01413 | Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (zum Beispiel Familie) und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal | 300/ 10,51 |
01415 | Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt | 1.545/ 54,15 |
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