· Fachbeitrag · Prävention
Die Änderungen bei der Krebsvorsorge ‒ Frauen
| Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen können auch Hausärzte abrechnen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Durch Änderungen bei den Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung bei der Frau, die am 01.01.2020 in Kraft getreten sind, stehen neue EBM-Nrn. zur Verfügung. |
Hintergrund
Anlass für die Änderungen ist das zum 01.01.2020 gestartete organisierte Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms (s. Seite 14).
Die Regelungen zu den Krebsvorsorgeuntersuchungen im Rahmen des sogenannten Primärscreenings mit Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervixkanal finden sich jetzt in Teil III. C. § 6 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL).
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