· Fachbeitrag · Prävention/EBM/GOÄ
Darmkrebsvorsorge in der hausärztlichen Praxis
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Die Darmkrebsfrüherkennung ist vor allem im Rahmen der hausärztlichen Betreuung sinnvoll. Der Monat März bietet sich dabei als traditioneller Monat der Darmkrebsvorsorge an, um die Patientinnen und Patienten daran zu erinnern und sie bezüglich der Möglichkeiten zu beraten. Diese Beratung ist insbesondere nach dem EBM, aber auch nach der GOÄ berechnungsfähig. |
Beratung zur Dickdarmkarzinom-Früherkennung
Die Darmkrebsvorsorge steht auf drei Säulen. Die erste Säule ist die Beratung aller Versicherten ab 50 Jahren, die zweite Säule ist der immunologische Stuhlbluttest (iFOBT) und die dritte Säule die Vorsorgekoloskopie. Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Erreichen des Alters der Anspruchsberechtigung eine Einladung von ihrer Krankenkasse, danach erneut mit 55, 60 und 65 Jahren.
Die Beratung ist abrechenbar für GKV-Versicherte mit der EBM-Nr. 01740 ‒ einmalig im Leben eines Menschen, und zwar nach Vollendung des 50. Lebensjahres. Hier bietet sich mithilfe der EDV die Möglichkeit an, alle GKV-Patienten nach Vollendung des 50. Lebensjahres zeitnah daraufhin anzusprechen, um evtl. auch konkurrierenden Arztgruppen zuvorzukommen. Denn nur die Praxis, die als erste die Leistung bei einem Patienten abrechnet, bekommt diese extrabudgetär bezahlt. Alle späteren Abrechnungen werden ‒ auch fachgruppenübergreifend ‒ gestrichen. Unterstützend und zum Nachlesen sollte dem Patienten die Patienteninformation zur Darmkrebsvorsorge der KBV mitgegeben werden (bei der KBV online unter iww.de/s12551).
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