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  • · Fachbeitrag · Präventive Leistungen

    Screening auf Gestationsdiabetes: (immer) noch keine EBM-Kassenleistung!

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    | Obwohl gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Dezember 2011 und nach dessen Inkrafttreten am 3. März 2012 feststeht, dass das Screening auf Gestationsdiabetes als Kassenleistung zu erbringen ist, steht die Aufnahme einer entsprechenden Leistungsposition in den EBM noch immer aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat daher mit einem Rundschreiben an die KVen vom 30. April 2012 klargestellt, dass die zur Durchführung des Screenings auf Gestationsdiabetes zu erbringenden Leistungen als Kostenerstattung nach der GOÄ zu liquidieren sind. |

    Durchführung des Screenings

    Bei jeder Schwangeren soll das Screening auf Gestationsdiabetes durchgeführt werden. Zur Information über den Sinn und Zweck des Screenings soll der Schwangeren vorab ein Merkblatt ausgehändigt werden, das als Anlage zu den Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen wird. Das Merkblatt mit dem Titel „Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?“ kann im Internet heruntergeladen werden unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/170.

     

    BEACHTEN SIE | Nicht durchzuführen ist das Screening bei Patientinnen, bei denen bereits ein Diabetes bekannt ist.