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  • · Fachbeitrag · Praxisnetze

    KBV beschließt Rahmenvorgabe für förderungswürdige Praxisnetze

    | Ärzte in Praxisnetzen können jetzt finanziell gefördert werden. Die KBV hat im Einvernehmen mit den Krankenkassen eine Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen beschlossen, die zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Auf Basis dieser Rahmenvorgabe können nun die regionalen KVen Richtlinien zur Anerkennung von Praxisnetzen erstellen und damit Praxisnetze für die wohnortnahe Versorgung im Rahmen der Honorarverteilung besonders fördern. |

    Hintergrund

    In § 87b Abs. 2 SGB V des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes hat der Gesetzgeber den regionalen KVen die Möglichkeit eingeräumt, vernetzten Praxen im Rahmen der Honorarverteilung ein eigenes Honorarvolumens zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der KV anerkannt wird. Nach § 87b Abs. 4 SGB V sind die Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze von der KBV zu beschließen.

     

    MERKE |  Die Rahmenvorgabe definiert Praxisnetze als „Zusammenschlüsse von Vertragsärzten und Vertragsärztinnen verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeuten und -therapeutinnen zur interdisziplinären, kooperativen, wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen sozio-demographischen Situation. Ziel solcher Kooperationen ist, die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit zu steigern.“