· Fachbeitrag · Psychotherapie-Richtlinien
Änderung der Indikation „psychotische Störungen“ und Aufnahme von EMDR bei PTBS
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober 2014 zwei Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien beschlossen, die nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger inzwischen in Kraft getreten sind. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichen Inhalte. |
Änderung der Indikation psychotische Störungen
Der Anwendungsbereich „Psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen“ in § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Psychotherapie-Richtlinien wurde geändert in „Schizophrene und affektive psychotische Störungen“. Damit ist klargestellt, dass zum einen psychotische Störungen mit Psychotherapie behandelt werden können, wenn die sonstigen Bedingungen der Richtlinie erfüllt sind. Zum anderen soll damit dem Sachverhalt Rechnung getragen werden, dass auch die Kern- bzw. Akutsymptomatik psychotischer Störungen behandelt werden kann.
Aufnahme der EMDR
Die EMDR (Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing) kann jetzt bei Erwachsenen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts als Methode der Einzeltherapie angewendet werden. Sie kann sowohl in verhaltenstherapeutische als auch tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Behandlungspläne eingebunden werden.
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