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  • · Fachbeitrag · Psychotherapievereinbarung / Digitalisierung

    Mehr Einsatz von Videosprechstunden bei Psychotherapie möglich

    | Psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte können seit dem 01.01.2025 psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch als Videosprechstunde durchführen. Bisher war dies nur für die Akutbehandlung und für Einzel- und Gruppentherapien möglich. |

     

    Nach der von KBV und Krankenkassen vereinbarten Neufassung der Psychotherapievereinbarung (iww.de/s12159) sollen mindestens 50 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden bzw. der probatorischen Sitzungen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden (insbesondere bei dem jeweils ersten Termin). In begründeten Ausnahmefällen können diese auch ausschließlich per Video stattfinden (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder bei ausdrücklichem Patientenwunsch). Eine Änderung des EBM ist dazu in Vorbereitung. Zudem muss eine laufende Psychotherapie bei einem Krankenkassenwechsel nicht mehr erneut fachlich-inhaltlich überprüft werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 1 | ID 50272041