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  • 21.03.2016 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Abrechnung der Nr. 01102 EBM auch durch Psychologische Psychotherapeuten möglich

    | Der Ausschluss psychologischer Psychotherapeuten von der zusätzlichen Vergütung einer Samstagssprechstunde (Nr. 01102 EBM) ist nicht mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Februar 2016 entschieden (Az. B 6 KA 47/14 R). |