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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Durchblick bei den Laborkennnummern behalten

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Damit Laboruntersuchungen bei bestimmten Untersuchungsindikationen oder bei klar definierten Erkrankungen nicht aus Kostengründen vermieden werden, gibt es seit vielen Jahren die sogenannte Kennnummern-Regelung. Mit deren Hilfe werden einzelne Laboranalysen nicht für die Berechnung des arztpraxisspezifischen Fallwerts berücksichtigt (siehe „So funktioniert der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor“, AAA 01/2023, Seite 7 ). Dieser Beitrag zeigt, wie die Kennnummern zur Sicherung des „Laborbonus“ beitragen. |

    EBM beim „Laborbonus“ vollständig ausschöpfen

    Die aktuellen Kennnummernregelungen gelten seit April 2018. So heißt es in der Präambel zum Abschnitt 32.1 „Grundleistungen“ des EBM unter Punkt 6: „Behandlungsfälle mit einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Untersuchungsindikationen sind mit der (den) zutreffenden Kennnummer(n) zu kennzeichnen. Für diese Behandlungsfälle bleiben die für die jeweilige Untersuchungsindikation genannten Gebührenordnungspositionen bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt. Die Kennnummer(n) des Behandlungsfalls ist (sind) ausschließlich in der Abrechnung der beziehenden, eigenerbringenden oder veranlassenden Arztpraxis anzugeben.“

     

    • Beispiel 1
    Untersuchungsindikation
    (Kennnr.)
    Laboruntersuchungen, die nicht für den Fallwert berücksichtigt werden

    Manifester Diabetes mellitus

    (Nr. 32022)

    • Nr. 32025 Glukose (Untersuchung in der Praxis oder beim Hausbesuch)
    • Nr. 32057 Glukose (Bestimmung in der Laborgemeinschaft)
    • Nr. 32066 Kreatinin (Jaffé-Methode)
    • Nr. 32094 Glykierte Hämoglobine (z. B. HbA1 und/oder HbA1c)
    • Nr. 32135 Mikroalbuminurie-Nachweis
     

    Aus dem Text der Präambel geht hervor, dass die infrage kommenden Behandlungsfälle mit den zutreffenden Kennnummern zu kennzeichnen sind. Die Praxis hat demzufolge keine Wahl, dies zu tun oder zu lassen. Dabei muss die Praxis die Kennnummern eingeben, egal ob sie

    • die Leistungen in den eigenen Praxisräumen bzw. beim Hausbesuch erbringt oder
    • sie von der Laborgemeinschaft (über Muster 10a) bezieht oder
    • sie (über Muster 10) beim Laborfacharzt in Auftrag gibt.

     

    MERKE | Es spielt allerdings keine Rolle, an welchem Tag die Kennnummer eingetragen wird. Es muss nicht zwingend ein Tag sein, an dem auch Laborleistungen abgerechnet werden!

     

    Umfang der nicht berücksichtigten Laborleistungen

    Bis zum 31.03.2018 waren alle Laborleistungen eines mit einer Kennnummer gekennzeichneten Behandlungsfalls für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgeschlossen. Das hat sich zum 01.04.2018 geändert: Seitdem wird für jede Kennnummer ein für die jeweilige Untersuchungsindikation spezifischer Ziffernkranz von Leistungen gebildet, die in Zukunft für die Berechnung des arztpraxisspezifischen Fallwerts und damit für die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht herangezogen werden.

     

    PRAXISTIPP | Tragen Sie bei Vorliegen mehrerer Untersuchungsindikationen stets alle zutreffenden Kennnummern in die Abrechnung ein, um keine Einsparmöglichkeiten hinsichtlich des Laborbudgets zu „verpassen“.

     

     

    • Beispiele
    Untersuchungsindikation
    Kennnr.
    Berücksichtigte Laborleistungen

    Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie

    32008

    32070; 32071; 32120; 32305; 32314; 32342

    Orale Antikoagulantientherapie

    32015

    32026; 32113; 32114; 32120

    Manifester Diabetes mellitus

    32022

    32025; 32057; 32066; 32094; 32135

     

    Im Unterschied zu vorher gehen seit April 2018 auch alle Patienten mit Kennnummern in die Fallzählung für den arztpraxisspezifischen Fallwert sowie in die Fallzählung für den Wirtschaftlichkeitsbonus ein.

     

    MERKE | Auch HZV-Fälle zählen mit, wenn ein KV-Fall mit der Sondernummer 88192 angelegt wird. Auch bei HZV-Fällen müssen dann die zutreffenden Kennnummern eingetragen werden.

     

    Hausarztrelevante Untersuchungsindikationen

    Von den derzeit 17 Untersuchungsindikationen sind bei Weitem nicht alle auch für Hausärzte relevant. Die für eine „typische“ Hausarztpraxis häufigsten und bedeutsamsten Untersuchungsindikationen finden Sie in Tabelle 1.

     

    • Tabelle 1: Relevante Laborkennnummern für Hausarztpraxen
    Kennnr.
    Untersuchungsindikation

    32004

    Diagnostik vor geplanter Antibiotikatherapie (u. a. 32151/Fertignährboden)

    32006

    Diagnostik bei V. a. meldepflichtiger Erkrankung

    32008

    Antiepileptische und Clozapin-Therapie

    32012

    Antineoplastische Chemo- oder Strahlentherapie

    32015

    Orale Antikoagulantientherapie

    32022

    Manifester Diabetes mellitus

     

    Die komplette Liste der Kennnummern finden Sie bei AAA als Downloaddokument (online unter iww.de/s7700) oder im EBM in der Präambel zum Abschnitt 32.1 unter Punkt 6 .

    Grundsätzlich unberücksichtigte Laboruntersuchungen ‒ auch ohne Kennnummer

    Neben den unter den einzelnen Kennnummern aufgelisteten Laboruntersuchungen gibt es zusätzlich insgesamt sechs Leistungen, die grundsätzlich nicht für die Berechnung des artpraxisspezifischen Fallwerts herangezogen werden, ohne dass die Praxis hier eine Kennnummer eintragen muss:

     

    • Tabelle 2: Laboruntersuchungen ohne Auswirkungen auf den Laborbonus
    Kennnr.
    Untersuchung

    32125

    Untersuchungskomplex vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie

    32779

    SARS-CoV-2 Antigentest

    32816

    SARS-CoV-2 PCR-Test

    32880

    Harnstreifentest im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732)

    32881

    Glukose im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732)

    32882

    Lipidprofil im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732)

     

    Bedeutung für die Praxis

    Bei konsequenter Anwendung der Kennnummern und Eingabe in die Abrechnungsmaske lässt sich der arztpraxisspezifische Fallwert für die Laborkosten abhängig von der Praxis- und Patientenstruktur mehr oder weniger senken. Im besten Fall führt das Vorgehen zu einer höheren Auszahlung des Wirtschaftlichkeitsbonus.

     

    PRAXISTIPP | Um keine Kennnummer zu vergessen, kann man bei Patienten mit chronischen Erkrankungen (Diabetes mellitus, Antikoagulation u. a.) eine Markierung in der Stammmaske vorsehen, um dann beim ersten Aufruf im Quartal schon die Kennnummer einzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob an dem Tag der Kennnummer-Eingabe auch Laboruntersuchungen abgerechnet werden oder erst später. Auch wenn im Quartal keine Laborziffern abgerechnet werden, ist die Eingabe der Kennnummer nicht schädlich.

     

    Bei nicht regelmäßiger Eingabe (z. B. vor Antibiotikagabe) kann z. B. die Nr. 32151 (Fertignährboden) im Praxisverwaltungssystem u. U. mit der Kennnummer 32004 als Abrechnungskette programmiert werden.

     

    Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Praxis inkl. der Ärztinnen und Ärzte sollte die für die eigene Praxis relevanten Kennnummern kennen. Empfehlenswert ist es, eine praxisspezifische Liste der relevanten Labor-Kennnummern zu erstellen und diese sowohl im Labor als auch am Arbeitsplatz für die Abrechnung zu platzieren.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 7 | ID 49103099