· Fachbeitrag · Rehabilitation
Vorsorge für Mütter/Väter nach § 24 SGB V seit 01.10.2018 mit bundeseinheitlichem Vordruck!
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Für die Beantragung von Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter nach § 24 SGB V gab es bisher eine Vielzahl über die gesamte Republik verteilter Vordrucke unterschiedlichen Umfangs. Damit hat es seit dem 01.10.2018 endlich ein Ende! Mit diesem Datum wurde von KBV und Krankenkassenverbänden ein einheitliches Formular für die Verordnung einer solchen Maßnahme vereinbart (Vordruck 64). Ebenfalls zum 01.10.2018 hat der Bewertungsausschuss eine neue Gebührenordnungsposition für die Vergütung dieser Leistung beschlossen, die EBM-Nr. 01624, bewertet mit 210 Punkten und honoriert aktuell mit 22,37 Euro (ab 01.01.2019: 22,73 Euro). |
Inhalt des Vordrucks 64
Zu folgenden Komplexen muss im Vordruck Stellung genommen werden. Der Platz des Vordrucks generiert aber schon, dass keine Romane gefordert werden, sondern lediglich stichpunktartige Anmerkungen:
- Vorsorgerelevante Gesundheitsstörungen
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