· Fachbeitrag · Richtgrößenüberschreitung
Liegen verordnungsintensive Erkrankungen über dem Fachgruppendurchschnitt vor?
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Seit der Grundsatz „Beratung vor Regress“ gilt, können erstmalige Regresse auf der Basis von Richtgrößenprüfungen der Verordnungsweise nur verhängt werden, wenn zuvor eine Beratung zur Verordnungsweise auf Veranlassung der KV durchgeführt wurde. Dennoch: Kommt es zu einer derartigen „Beratung“ oder gar in der Folge zu einem Regress, kann es für betroffene Ärzte hilfreich sein, belegen zu können, dass überdurchschnittlich viele Patienten mit verordnungsintensiven Erkrankungen behandelt werden. |
Repräsentative Statistik für Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten
In den meisten KVen haben die Ärzte keine Kenntnis, wie häufig welche Erkrankungen im Fachgruppendurchschnitt ihrer Fachgruppe in den Quartalsabrechnungen angegeben werden, nicht so in der KV Nordrhein. Die KV Nordrhein gibt quartalsweise im Internet eine Morbiditätsstatistik bekannt unter www.kvno.de > Praxis > Verordnungen > Morbiditätsstatistik. Hier finden Sie alle Statistiken seit dem 1. Quartal 2006.
PRAXISHINWEIS | Wegen der großen Anzahl der ausgewerteten Abrechnungen von Allgemeinärzten und hausärztlichen Internisten in der KV Nordrhein ist die Häufigkeit der kodierten Diagnosen auch für andere KVen als relevant anzusehen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig