· Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19
Bunte Schutzschirm-Parade der KVen ‒ 11 Antworten auf zentrale Fragen der Arztpraxen
| Der sogenannte Rettungsschirm für Arztpraxen ist Teil des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes und soll die Arztpraxen vor bedrohlichen Folgen wegen möglicher Honorarausfälle infolge der Pandemie schützen. Die Regelungen betreffen unterschiedliche Teile des Honorars für Kassenpatienten und werden in den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unterschiedlich umgesetzt, und zwar im jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Wir haben die Regelungen insgesamt unter die Lupe genommen und beantworten die wichtigsten Fragen dazu. |
Ausgangslage: Einnahmen fallen weg ‒ Kosten bleiben
Als unmittelbare Folge der COVID-19-Pandemie sind in vielen ärztlichen Praxen zumindest ab März 2020 die Patientenzahlen und damit verbunden auch die Leistungen und KV-Honorare deutlich zurückgegangen. Planbare Untersuchungen und Eingriffe wurden ebenso wie im stationären Bereich zumeist verschoben oder ganz abgesagt. Patienten scheuten sich aus Angst vor Ansteckung selbst bei erheblichen Beschwerden, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig waren Vertragsärzte verpflichtet, weiter Sprechstunden anzubieten, und zwar mindestens in dem gesetzlich geforderten Umfang von 25 Wochenstunden bei einem vollen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag. Laufende Kosten konnten so kaum reduziert werden, stiegen vielfach sogar, weil zusätzliche Ausgaben für persönliche Schutzausrüstungen und Verbrauchsmaterialien entstanden.
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