· Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19
„Corona-Update“ ‒ Ende bei Nrn. 01434 und 40122 ‒ Videosprechstunde weiter ohne Limit
| Von den Sonderregelungen für die Kassenabrechnung, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie getroffen wurden, behalten einige ihre Gültigkeit, andere laufen aus. Zur zweiten Gruppe zählt die Abrechnung der EBM-Nr. 01434 bei einer telefonischen Beratung. Diese Abrechnungsoption wurde nicht verlängert. Grund sind die sinkenden Infektionszahlen und die damit verbundenen Lockerungsmaßnahmen. So können die Patienten unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder zu Behandlungen, Kontrollen oder Vorsorgeuntersuchungen in die Praxis kommen. |
Videosprechstunden ohne Limit auch in Quartal III
Die Obergrenzen für die Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde ‒ 20 Prozent der Fälle und Leistungen ‒ werden auch für das Quartal III/2020 ausgesetzt. Somit können auch im Zeitraum Juli bis September 2020 unbegrenzt Videosprechstunden angeboten werden: Fallzahl und Leistungsmenge sind ‒ wie in Quartal II/2020 ‒ nicht limitiert.
Ausnahmen bei Psychotherapie gelten weiter
Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie sind in Ausnahmefällen auch im Quartal III/2020 per Video möglich.
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