· Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19
Testungen auf SARS-CoV-2-Virus ‒ Eine Übersicht
| Die Testungen auf SARS-CoV-2 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ausgebaut werden. Es ergeben sich verschiedene Test-Konstellationen. |
Testungen bei kurativer Indikation
Die Abstrichentnahme bei kurativer Indikation nach den RKI-Kriterien (symptomatische Patienten) kann nicht gesondert berechnet werden, sondern ist mit der Versichertenpauschale abgegolten. Für die Überweisung zum Laborarzt ist künftig das neue Formular „Muster 10C“ zu verwenden und das Feld „GOP 32816“ anzukreuzen. Solange dieser Vordruck nicht zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte den bekannten Vordruck „Muster 10“; im Feld „Auftrag“ ist explizit die Nr. 32816 anzugeben.
Testungen aufgrund Hinweis Corona-Warn-App
Personen, die über die Corona-Warn-App die Information erhalten, dass sie möglicherweise Kontakt zu einem mit COVID-19 hatten, können sich auch an eine Vertragsarztpraxis wenden. Diese veranlasst gegebenenfalls einen PCT-Test auf SARS-CoV-2 (s. AAA 07/2020, Seite 4). Für die Überweisung zum Laborarzt ist künftig ebenfalls das neue Formular „Muster 10C“ zu verwenden und das Feld „GOP 32811“ anzukreuzen. Solange dieser Vordruck nicht zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte den bekannten Vordruck „Muster 10“; im Feld „Auftrag“ ist explizit die Nr. 32811 anzugeben.
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