· Fachbeitrag · Telematik
EBM-Nrn. 86900 und 86901 für Versand und Empfang von eArztbriefen weiterhin berechnungsfähig
| Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Telematikinfrastruktur hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die eArztbrief-Übermittlungspauschalen Nrn. 86900 und 86901 zum 01.07.2023 aufgehoben. Gegen diese Maßnahme hatte die KBV Klage erhoben. Das angerufene Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat daraufhin aktuell klargestellt, dass die Regelungen zu den Übermittlungspauschalen weiterhin gelten. Daher können nach Mitteilung der KBV die vereinbarten Pauschalen von 0,28 Euro (Nr. 86900 für den Versand eines eArztbriefs) und 0,27 Euro (Nr. 86901 für den Empfang eines eArztbriefs) bis zu einem Höchstbetrag von 23,40 Euro je Arzt und Quartal weiterhin berechnet werden, und zwar auch für zurückliegende Zeiträume. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 1 | ID 49975031