· Fachbeitrag · TI-Anwendungen
Testphase für das eRezept für unbestimmte Zeit verlängert
| Die Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) stockt. Das eRezept sollte eigentlich seit dem 01.01.2022 in allen Vertragsarztpraxen zum Einsatz gekommen sein. Im November 2021 hatte zunächst die KBV eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 für das eRezept sowie auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) beschlossen ( AAA 12/2021, Seite 1 ). Im Dezember teilte dann die gematik mit, dass die bundesweite Testphase für das eRezept verlängert werde, ohne ein konkretes Enddatum zu nennen. |
Als Grund für die Verlängerung der Testphase verweist die gematik darauf, dass die bislang gesammelten Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI) nicht ausreichen. Wichtig für Arztpraxen: Während der Testphase, die nun noch unbestimmte Zeit andauert, wird außerhalb der kontrollierten Testphase wie gewohnt das Muster 16-Formular, also der „rosa Zettel“, genutzt (Pressemitteilung der gematik unter iww.de/s5838).