· Nachricht · Videosprechstunde
Neue Regelungen für Videodienstanbieter ‒ Auswirkungen auf die Arztpraxis
von RAin, FAin MedR Taisija Taksijan, LL.M., Hamburg, legal-point.de
| Videosprechstunden haben sich in der Coronapandemie etabliert, auch bei Hausärzten. Für die Zertifizierung der Videodienste, mit denen Sie Ihre Videosprechstunden durchführen dürfen, gelten seit dem 20.03.2021 neue Regelungen. Die Anbieter der Videodienste müssen die Zertifizierungen anpassen. Praxisinhaber sollten wissen, dass für vertragsärztliche Videosprechstunden nur Videodienstanbieter genutzt werden dürfen, die gemäß Anlage 31b BMV-Ä ( iww.de/s4876 ) zertifiziert sind. In dieser Anlage wurden insbesondere die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit geändert, sodass die Videodienstanbieter nun nachbessern müssen. Als Nutzer der Videodienste sollten Sie den aktuellen Status der Zertifizierung im Auge behalten, um die Abrechenbarkeit Ihrer Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde sicherzustellen. |
Übergangsregelungen für die Nutzung von Videodiensten
Videodienstanbieter, deren Zertifikate in der Zeit zwischen dem 01.10.2020 und dem 19.07.2021 abgelaufen sind oder ablaufen, können noch bis zum 19.07.2021 genutzt werden, soweit diese in dem Verzeichnis der zertifizierten Anbieter gelistet sind. Einen Überblick über die zertifizierten Videodienste und die jeweilige Gültigkeitsdauer der Zertifikate können Sie sich bei der KBV online unter iww.de/s4873 verschaffen.
Im Übrigen können bereits zertifizierte Videodienstleister bis zum Ende der Laufzeit ihrer Zertifikate oder spätestens bis zum 31.12.2021 weitergenutzt werden, soweit sie ‒ nach Vorlage erforderlicher Nachweise ‒ im Übergangszeitraum im Verzeichnis gelistet bleiben. Ab dem 01.01.2022 benötigen alle Anbieter eine Zertifizierung nach den neuen Regelungen!
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