· Fachbeitrag · Videosprechstunden
Verlängert bis zum 31.12.2025: EBM-Nr. 01444 für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten
| Der Zuschlag zu den Grundpauschalen für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten vor einer Videosprechstunde nach EBM-Nr. 01444 war ursprünglich bis zum 31.12.2023 befristet. Der Bewertungsausschuss hat die Geltung der Nr. 01444 nun nochmals um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Vergütung der mit zehn Punkten bewerteten Leistung erfolgt weiterhin extrabudgetär mit dem Orientierungswert (s. a. AAA 02/2022, Seite 3 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2023 | Seite 1 | ID 49669798